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Elektronisches
Rezept

Für gesetzlich versicherte Kassenpatienten wird inzwischen das elektronische Rezept ausgestellt. Ab dem Tag nach der Bestellung können Sie in jeder Apotheke die verordneten Medikamente abholen. Die Apotheke benötigt dafür Ihre Versicherungskarte – nur so kann die Apotheke das elektronische Rezept abrufen.

Wie bisher ist in der Praxis das Einlesen der Versicherungskarte einmal im Quartal erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe des Medikamentes in der Apotheke erst dann möglich ist, wenn Ihre Versichertenkarte zuvor in der Praxis eingelesen wurde.

Für Privatpatienten werden Rezepte wie bisher in der Praxis ausgedruckt.