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Elektronisches
Rezept

Für gesetzlich versicherte Kassenpatienten wird inzwischen das elektronische Rezept ausgestellt. Es ist nicht mehr erforderlich das rote Rezept in der Praxis abzuholen. Ab dem Tag nach der Bestellung können Sie in jeder Apotheke die verordneten Medikamente bekommen. Die Apotheke benötigt dafür Ihre Versicherungskarte – nur so kann die Apotheke das elektronische Rezept abrufen. Auf Wunsch ist es auch möglich in der Praxis die Druckversion des elektronischen Rezeptes abzuholen.

Wie bisher ist in der Praxis das Einlesen der Versicherungskarte einmal im Quartal erforderlich, bitte bringen Sie Ihre Versicherungskarte entweder vor oder zeitnah nach der Rezeptbestellung in der Praxis vorbei.

Dieses neue System funktioniert bisher nur für Medikamente die auf dem roten Kassenrezept verordnet werden. Für Privatpatienten soll es im Laufe des Jahres eine technische Lösung geben, bis dahin werden Rezepte für Privatpatienten und sonstige Privatrezepte in der Praxis ausgedruckt.